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   LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02   

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https://dejure.org/2002,5244
LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02 (https://dejure.org/2002,5244)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02 (https://dejure.org/2002,5244)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2002 - 10 Sa 1100/02 (https://dejure.org/2002,5244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden - Einzelanweisung - Verwirkung des Kündigungsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 626 BGB
    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten; Verwirkung eines Kündigungsrechts; Mehrmonatige Kenntnis vom Kündigungsgrund; Möglichkeit der Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten; Verwirkung eines Kündigungsrechts; Mehrmonatige Kenntnis vom Kündigungsgrund; Möglichkeit der Abmahnung

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden und Einzelanweisung - Verwirkung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber; Wiedereinsetzung, Organisationsverschulden, Einzelanweisung Kündigungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
    Allerdings rechtfertigen rechtswidrig und vorsätzlich begangene Straftaten.gegen das Vermögen des Arbeitgebers auch bei geringen Schäden grundsätzlich eine Kündigung (vgl. BAG, 12.08.1999, 2 AZR 923/98, AP Nr. 28 zu § 626 BGB - Verdacht strafbarer Handlung ).
  • BGH, 13.04.1997 - XII ZB 56/97
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
    Darauf, ob allgemeine Vorkehrungen in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten der Beklagten getroffen worden sind, die den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an die zur Fristensicherung erforderliche Organisation entsprechen, kam es daher nicht nicht an (vgl. BGH, 23.04.1997, XII ZB 56/97, NJW 1997, S. 1930 ).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
    Darauf richtet sich der Arbeitnehmer ein, so dass nach einiger Zeit das Kündigungsrecht verwirkt (vgl. BAG, 20.08.1998, 2 AZR 736/97, ZTR 1998, S. 565 ).
  • LAG Köln, 22.07.1998 - 7 Sa 66/98

    Darlegungslast für das Eingreifen des arbeitsrechtlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
    Darauf richtet sich der Arbeitnehmer ein, so dass nach einiger Zeit das Kündigungsrecht verwirkt (vgl. BAG, 20.08.1998, 2 AZR 736/97, ZTR 1998, S. 565 ).
  • BGH, 14.10.1987 - VIII ZB 16/87

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Versäumnisurteils - Notwendigkeit der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
    Dazu gehört im Besonderen die Verpflichtung zur Überprüfung, ob in der Handakte ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung angebracht ist (vgl. BGH, 20.08.1998, VII ZB 4/98, juris ; BGH, 14.10.1987, VIII ZB 16/87, VersR 1988, S. 414 ).
  • BGH, 20.08.1998 - VII ZB 4/98

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2002 - 10 Sa 1100/02
    Dazu gehört im Besonderen die Verpflichtung zur Überprüfung, ob in der Handakte ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung angebracht ist (vgl. BGH, 20.08.1998, VII ZB 4/98, juris ; BGH, 14.10.1987, VIII ZB 16/87, VersR 1988, S. 414 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2007 - 3 Sa 989/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist durch den

    Insbesondere konnte sich der Prozessbevollmächtigte von der eigenen - ihn selbst treffenden - Verantwortung für die Einhaltung der Berufungsfrist auch nicht durch eine Anweisung befreien, ihn oder seinen Partner täglich an noch unerledigte Fristsachen zu erinnern (vgl. dazu Grandel/Musielak, Kommentar, 5. Auflage 2007 , ZPO § 233 Rn 23 mwN; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 8.11.2002 - 10 Sa 1100/02; BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - VIII ZB 38/91; BGH 14.01.1997 - VI ZB 24/96).
  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 10 Sa 609/07

    Ordentliche Kündigung; erhebliche Pausenüberziehung; unterlassene Betätigung der

    Ein kündigungsrelevanter Vorfall kann durch Zeitablauf so an Bedeutung verlieren, dass eine ordentliche Kündigung nicht mehr gerechtfertigt erscheint (BAG, Urteil vom 15.08.2002 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42; LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2002 - NZA-RR 2004, 326; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 208 a m.w.N.).
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